Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026 · Sub50.de — Online-Vermittlungsplattform für die Baubranche
Inhaltsverzeichnis
Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Online-Vermittlungsplattform Sub50.de (nachfolgend „Plattform"), betrieben von der Sub50.de UG (haftungsbeschränkt) i.Gr. (nachfolgend „Sub50" oder „Betreiber").
Nutzer der Plattform sind natürliche oder juristische Personen, die sich als Subunternehmer (nachfolgend „Sub" oder „SUB") oder als Generalunternehmer (nachfolgend „GU") registrieren. Subs und GUs werden gemeinsam als „Nutzer" bezeichnet.
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Sub50 und jedem Nutzer. Mit der Registrierung auf der Plattform erkennt der Nutzer diese AGB in ihrer jeweils geltenden Fassung vollumfänglich an. Die AGB gelten ausschließlich; abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, es sei denn, Sub50 stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Für gewerbliche Nutzer gilt ergänzend das Handelsgesetzbuch (HGB). Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen und wird von Sub50 nicht angeboten.
Leistungsbeschreibung der Plattform
Sub50.de ist eine reine Vermittlungsplattform. Sub50 erbringt Maklerdienstleistungen im Sinne des § 652 BGB und bringt Subunternehmer und Generalunternehmer zur Anbahnung und zum Abschluss von Werkverträgen zusammen.
Sub50 ist kein Vertragspartner des zwischen Sub und GU zustande kommenden Werkvertrages. Die Leistungserbringung, die Qualität der ausgeführten Bauleistungen sowie alle damit verbundenen Rechte und Pflichten liegen ausschließlich zwischen dem jeweiligen Sub und dem jeweiligen GU. Sub50 schuldet keine Bauleistung und tritt nicht als Auftraggeber oder Auftragnehmer von Bauleistungen auf.
- Bereitstellung einer digitalen Plattform zur Kontaktherstellung zwischen Subs und GUs
- Verwaltung der Nutzerprofile und Verifikation der Gewerbeanmeldungen
- Abwicklung der Vermittlungsgebühren und Auszahlung der Vergütungsanteile
- Pflege und Betrieb der technischen Infrastruktur
Sub50 behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Plattform jederzeit zu erweitern, einzuschränken oder anzupassen, sofern dies dem Nutzer rechtzeitig mitgeteilt wird und keine wesentlichen Vertragspflichten entfallen.
Registrierung und Verifikation der Subunternehmer
Jeder Gewerbetreibende, der als Subunternehmer auf der Plattform tätig sein möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung ist kostenlos. Es werden keine Mitgliedsbeiträge oder Aufnahmegebühren erhoben.
Sub50 prüft die eingereichten Unterlagen und gibt die Registrierung nach erfolgter Prüfung frei. Sub50 ist berechtigt, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Rechtsanspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Folgende Dokumente sind bei der Registrierung vorzulegen:
- Gültige Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) oder Gewerbeschein
- Gültiger Lichtbildausweis des vertretungsberechtigten Inhabers oder Geschäftsführers
- Aktuelle Handelsregisterauszug (sofern eingetragen) oder vergleichbarer Nachweis
- Gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID), soweit vorhanden
- Gültige Bankverbindung (IBAN) für Auszahlungen
Registrierungsreihenfolge: Die Vergabe der Stufenzugehörigkeit gemäß § 5 dieser AGB erfolgt ausschließlich nach der Reihenfolge der abgeschlossenen, verifizierten Registrierung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Sub50 die Freischaltung bestätigt. Die fortlaufende Registrierungsnummer wird dem Sub nach der Freischaltung dauerhaft zugewiesen und ist unveränderlich.
Änderungen der angegebenen Unternehmensdaten sind Sub50 unverzüglich mitzuteilen. Der Ablauf oder die Unwirksamkeit des Gewerbescheins ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Ein Sub ohne gültige Gewerbeanmeldung kann bis zur Vorlage eines neuen Nachweises von der aktiven Vermittlung ausgeschlossen werden, behält jedoch seine Stufenposition.
Registrierung der Generalunternehmer
Generalunternehmer können sich kostenfrei auf der Plattform registrieren und erhalten Zugang zum Netzwerk der verifizierten Subunternehmer. Die Registrierung als GU unterliegt ebenfalls einer Prüfung durch Sub50.
Folgende Informationen sind von GUs bei der Registrierung anzugeben:
- Vollständige Unternehmensbezeichnung und Rechtsform
- Handelsregisternummer und Registergericht (soweit eingetragen)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID)
- Vollständige Geschäftsadresse
- Name und Funktion des vertretungsberechtigten Ansprechpartners
- Gültige Kontakt- und Rechnungsanschrift
GUs sind nicht am Vergütungsmodell gemäß § 5 beteiligt. Ihre Zahlungspflicht beschränkt sich auf die Vermittlungsgebühr gemäß § 7. GUs erklären mit der Registrierung ausdrücklich, dass sie alle Pflichten gemäß § 9 dieser AGB anerkennen.
Das Vergütungsmodell — Fibonacci-Stufenverteilung
5.1 Grundprinzip
Von jeder durch Sub50 vereinnahmten Vermittlungsgebühr (vgl. § 7) werden 80 % (achtzig Prozent) als Vergütungstopf an die registrierten und verifizierten Subunternehmer ausgeschüttet. Die verbleibenden 20 % (zwanzig Prozent) verbleiben bei Sub50 zur Deckung des Plattformbetriebs, der Verwaltung und zur Weiterentwicklung der Infrastruktur.
5.2 Stufenzuordnung — provisionsberechtigt (Stufen 1–4)
Der Vergütungstopf wird nach einer an der Fibonacci-Folge angelehnten Stufenverteilung aufgeteilt. Die Stufenzugehörigkeit richtet sich nach der dauerhaft festgelegten Registrierungsnummer des jeweiligen Sub (vgl. § 3). Die Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Vergütungstopf des jeweiligen Abrechnungszeitraums:
| Stufe | Registrierungsnummer | Anteil am Topf | Geltung |
|---|---|---|---|
| Stufe 1 | 1 – 100 | 44 % | dauerhaft |
| Stufe 2 | 101 – 261 | 27 % | dauerhaft |
| Stufe 3 | 262 – 523 | 17 % | dauerhaft |
| Stufe 4 | 524 – 1.000 | 12 % | dauerhaft — letzter Provisionsanteil |
5.3 Verteilung innerhalb einer Stufe
Der auf eine Stufe entfallende Prozentsatz wird zu gleichen Teilen unter allen verifizierten Subs der jeweiligen Stufe aufgeteilt. Maßgeblich ist die Anzahl der aktiven, nicht gesperrten Subs der jeweiligen Stufe zum Auszahlungszeitpunkt.
5.4 Nicht besetzte Stufen
Ist eine Provisonsstufe (1–4) zum Zeitpunkt der Abrechnung noch nicht oder nur teilweise besetzt, verbleibt der auf diese Stufe entfallende Anteil bei Sub50. Sobald weitere Subs eine Stufe besetzen, nehmen sie ab diesem Zeitpunkt gleichrangig an der Ausschüttung dieser Stufe teil. Rückwirkende Ausschüttungen für Zeiträume vor der Freischaltung des jeweiligen Sub werden nicht gewährt.
5.5 Klarstellung — Kein Schneeballsystem
Das Vergütungsmodell von Sub50.de erfüllt ausdrücklich nicht die Tatbestandsmerkmale eines Schneeballsystems nach § 16 Abs. 2 UWG:
- Kein Mitgliedsbeitrag: Subs entrichten keinerlei Mitgliedsgebühren, Aufnahmeentgelte oder sonstige Zahlungen an Sub50 oder an andere Mitglieder.
- Keine recruitingabhängige Vergütung: Die Vergütung eines Sub hängt nicht davon ab, ob er weitere Personen für die Plattform gewinnt. Neue Mitglieder kommen in nachgelagerte Stufen mit niedrigeren Anteilen — sie erhöhen nicht die Anteile bestehender Mitglieder.
- Realer Umsatz als Grundlage: Ausschüttungen erfolgen ausschließlich aus tatsächlich erbrachten Vermittlungsleistungen und vereinnahmten Vermittlungsgebühren von Generalunternehmern.
- Frühanreiz durch Stufenmodell: Die höheren prozentualen Anteile früher Subs spiegeln das höhere unternehmerische Risiko der Gründungsphase wider und sind als Frühzeichnerbonus (Early-Adopter-Prämie) ausgestaltet — ein im Geschäftsleben anerkanntes und zulässiges Modell.
Auszahlungsmodalitäten
6.1 Abrechnungszeitraum
Die Abrechnung der Vergütungsanteile erfolgt monatlich, jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Grundlage sind alle Vermittlungsgebühren, die im betreffenden Kalendermonat vollständig und endgültig von Generalunternehmern auf dem Konto von Sub50 eingegangen sind.
6.2 Auszahlungstermin
Die Auszahlung der berechneten Vergütungsanteile erfolgt bis zum 15. Werktag des auf den Abrechnungsmonat folgenden Kalendermonats auf das vom Sub hinterlegte IBAN-Konto. Sub50 übermittelt zeitgleich eine Auszahlungsübersicht per E-Mail.
6.3 Mindestausschüttungsbetrag
Es gilt ein Mindestausschüttungsbetrag von 10,00 EUR. Liegt der Vergütungsanteil eines Sub in einem Abrechnungszeitraum unterhalb dieses Betrags, wird er auf den nächsten Abrechnungszeitraum vorgetragen und kumuliert, bis der Mindestbetrag erreicht ist.
6.4 Rechnungslegungspflicht des Sub
Subs sind umsatzsteuerpflichtige Unternehmer und verpflichtet, eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG an Sub50 zu stellen, sofern und soweit gesetzlich erforderlich. Sub50 stellt hierfür auf Wunsch eine Gutschrift im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG aus, wenn der Sub dem ausdrücklich zustimmt. Alle steuerlichen Pflichten obliegen allein dem Sub.
6.5 Keine Garantie auf Mindesteinnahmen
Sub50 garantiert keine Mindestanzahl an Vermittlungen und keine Mindestausschüttungsbeträge. Die tatsächliche Ausschüttung hängt vom Plattformumsatz im jeweiligen Abrechnungszeitraum ab.
Vermittlungsgebühr
7.1 Höhe der Vermittlungsgebühr
Sub50 erhebt für jede erfolgreich vermittelte Zusammenarbeit zwischen einem GU und einem Sub eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 10 bis 15 % (zehn bis fünfzehn Prozent) des vereinbarten Auftragswertes (netto, ohne Umsatzsteuer). Die genaue Höhe des Prozentsatzes wird dem GU bei Registrierung und vor jeder Vermittlung transparent mitgeteilt und ist Bestandteil des Vermittlungsvertrages zwischen GU und Sub50.
7.2 Schuldner der Vermittlungsgebühr
Schuldner der Vermittlungsgebühr ist ausschließlich der Generalunternehmer. Subunternehmer sind nicht zur Zahlung der Vermittlungsgebühr verpflichtet und werden durch das Vergütungsmodell gemäß § 5 aus dieser Gebühr beteiligt.
7.3 Fälligkeit
Die Vermittlungsgebühr ist fällig, sobald der GU dem Sub einen Auftrag erteilt, der über die Plattform vermittelt wurde. Sie ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragserteilung auf das in der Rechnung angegebene Konto von Sub50 zu zahlen. Sub50 stellt dem GU eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG aus.
7.4 Verzug und Folgen
Bei Zahlungsverzug schuldet der GU Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Sub50 behält sich weiterhin das Recht vor, den GU bei wiederholtem oder erheblichem Zahlungsverzug von der Plattform auszuschließen und ausstehende Forderungen gerichtlich geltend zu machen.
7.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung durch den GU gegenüber der Vermittlungsgebühr ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
Pflichten der Subunternehmer
- Gewerbenachweis: Subs sind verpflichtet, jederzeit im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung zu sein. Erlischt oder wird die Gewerbeanmeldung widerrufen, ist Sub50 unverzüglich zu informieren.
- Wahrheitspflicht: Alle bei der Registrierung und im laufenden Betrieb gemachten Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Änderungen relevanter Unternehmensdaten sind innerhalb von 7 Werktagen mitzuteilen.
- Qualität der Leistungen: Subs verpflichten sich, alle vermittelten Aufträge ordnungsgemäß, fachgerecht und entsprechend den vereinbarten Spezifikationen sowie den einschlägigen DIN-Normen und Bauvorschriften auszuführen.
- Zuverlässigkeit: Subs verpflichten sich zur pünktlichen Erfüllung übernommener Aufträge sowie zur unverzüglichen Kommunikation bei absehbaren Verzögerungen oder Problemen.
- Gesetzestreue: Subs stellen sicher, dass sie alle einschlägigen arbeitsrechtlichen, sozialversicherungsrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften einhalten, insbesondere das Mindestlohngesetz (MiLoG) und das Arbeitnehmer- entsendegesetz (AEntG).
- Plattformnutzung: Subs verpflichten sich, ausschließlich legale, eigene Unternehmenskapazitäten über die Plattform anzubieten und keine irreführenden oder falschen Leistungsprofile zu erstellen.
- Umgehungsverbot: Subs sind dem Umgehungsverbot gemäß § 11 dieser AGB verpflichtet.
Pflichten der Generalunternehmer
- Pünktliche Zahlung: GUs sind zur fristgerechten Zahlung der Vermittlungsgebühr gemäß § 7 verpflichtet.
- Wahrheitspflicht: GUs sind verpflichtet, bei der Registrierung und im laufenden Betrieb vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Meldepflicht bei Auftragserteilung: GUs sind verpflichtet, jeden über die Plattform angebahnten und tatsächlich erteilten Auftrag Sub50 unverzüglich und vollständig zu melden, einschließlich des vollständigen Auftragswertes.
- Umgehungsverbot: GUs sind dem Umgehungsverbot gemäß § 11 dieser AGB verpflichtet.
- Vollständigkeit der Auftragswertangabe: GUs sind verpflichtet, den vollständigen und tatsächlichen Auftragswert zu melden. Jede bewusste oder fahrlässige Falschangabe des Auftragswertes wird als Betrug im Sinne des § 12 gewertet.
Haftungsausschluss
10.1 Keine Haftung für Leistungsqualität
Sub50 übernimmt keine Haftung für die Qualität, Vollständigkeit, Mangelfreiheit oder Rechtzeitigkeit der durch den jeweiligen Sub gegenüber dem GU erbrachten Bauleistungen. Mängelansprüche, Schadensersatzforderungen und sonstige Ansprüche aus dem Werkvertrag sind ausschließlich zwischen GU und Sub geltend zu machen.
10.2 Keine Haftung für Zahlungsausfälle
Sub50 haftet nicht für Zahlungsausfälle von Generalunternehmern. Kann Sub50 eine Vermittlungsgebühr aus Gründen, die Sub50 nicht zu vertreten hat, nicht beitreiben, entfällt für diesen Fall die Ausschüttungspflicht gegenüber den Subs anteilig. Sub50 wird in einem solchen Fall angemessene Inkassobemühungen unternehmen.
10.3 Beschränkung der Plattformhaftung
Die Haftung von Sub50 für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.
Im Übrigen ist die Haftung von Sub50 für Schäden, die auf leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4 Verfügbarkeit der Plattform
Sub50 garantiert keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Einwirkungen Dritter können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Sub50 haftet nicht für Schäden, die aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit entstehen, sofern diese nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Sub50 zurückzuführen ist.
Verbot der Umgehung
11.1 Geltungsdauer des Umgehungsverbots
Das Umgehungsverbot gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt des ersten Kontakts zwischen einem GU und einem Sub über die Plattform. Innerhalb dieses Zeitraums ist jede direkte oder indirekte Auftragserteilung außerhalb der Plattform verboten und löst die Vertragsstrafe gemäß § 11.3 aus.
11.2 Meldepflicht
Erhält ein Sub eine direkte Anfrage eines GU zur Umgehung der Plattform, ist er verpflichtet, dies Sub50 unverzüglich zu melden. Die Nichtmeldung kann als Mitschuld gewertet werden.
11.3 Vertragsstrafe
Bei Verstoß gegen das Umgehungsverbot ist der verstoßende Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der umgangenen Vermittlungsgebühr verpflichtet, mindestens jedoch 2.000 EUR. Die Geltendmachung darübergehender Schäden bleibt vorbehalten.
Betrug und Ausschluss
12.1 Definition von Betrug
Als Betrug im Sinne dieser AGB gilt insbesondere:
- Umgehung der Plattform gemäß § 11, insbesondere die vorsätzliche Absprache zur Umgehung der Vermittlungsgebühr
- Falsche Angaben bei der Registrierung, insbesondere unrichtige Unternehmensbezeichnungen, falsche Handelsregisterdaten oder unwahre Angaben zur Unternehmensgröße oder Qualifikation
- Gefälschte oder manipulierte Gewerbescheine oder sonstige Dokumente, die im Rahmen der Registrierung oder des laufenden Betriebs eingereicht werden
- Manipulation des Vergütungsmodells, insbesondere die missbräuchliche Mehrfachregistrierung unter verschiedenen Identitäten, Scheinunternehmen oder Strohmann-Konstruktionen zur künstlichen Verbesserung der Stufenposition
- Falsche Auftragswertagaben durch GUs zur Reduzierung der Vermittlungsgebühr
- Kollusives Zusammenwirken zwischen Sub und GU zum Nachteil von Sub50 oder anderen Plattformnutzern
12.2 Rechtsfolgen
Bei Feststellung eines Betrugstatbestandes nach § 12.1 gilt:
- Sofortige Sperrung des Nutzerkontos ohne Vorankündigung
- Dauerhafter Ausschluss von der Plattform — eine Neuregistrierung unter gleicher oder anderer Identität ist dauerhaft untersagt
- Unwiderruflicher Verlust aller erworbenen Stufenrechte sowie aller ausstehenden, noch nicht ausgezahlten Vergütungsansprüche. Bereits ausgezahlte Vergütungen können bei vorsätzlichem Betrug zurückgefordert werden.
- Keine Entschädigung für den Verlust der Stufenposition oder aufgebauter Netzwerkbeziehungen
- Schadensersatzpflicht des ausgeschlossenen Nutzers für alle Sub50 und anderen Nutzern entstandenen Schäden
- Strafanzeige: Sub50 behält sich vor, bei strafrechtlich relevantem Verhalten Strafanzeige zu erstatten
12.3 Verfahren
Sub50 entscheidet über das Vorliegen eines Betrugstatbestandes nach pflichtgemäßem Ermessen. Der betroffene Nutzer wird nach Möglichkeit vorab informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 48 Stunden, sofern die Dringlichkeit der Sperrung dies erlaubt. Die Beweislast für die Unschuld liegt beim Nutzer.
Laufzeit und Kündigung
13.1 Vertragsdauer
Der Nutzungsvertrag zwischen Sub50 und dem Nutzer wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er beginnt mit der Freischaltung des Nutzerkontos durch Sub50.
13.2 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform (§ 126b BGB) kündigen. Die Kündigung ist per E-Mail an kuendigung@sub50.de zu richten.
13.3 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Sub50 liegt insbesondere vor bei:
- Verstößen gegen § 11 (Umgehungsverbot) oder § 12 (Betrug)
- Schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese AGB
- Zahlungsverzug des GU von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
- Erlöschen der Gewerbeanmeldung des Sub ohne unverzügliche Meldung
- Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit des Nutzers
13.4 Folgen der Kündigung
Bei ordentlicher Kündigung durch den Sub gehen alle erworbenen Stufenrechte dauerhaft verloren. Eine Neuregistrierung ist möglich, beginnt jedoch mit einer neuen Registrierungsnummer am Ende der jeweils aktuellen Stufe. Ausstehende Vergütungsansprüche zum Kündigungszeitpunkt werden innerhalb des regulären Abrechnungszyklus abgerechnet und ausgezahlt.
Bei Kündigung durch Sub50 aus wichtigem Grund gemäß § 13.3, soweit kein Betrugstatbestand vorliegt, werden ausstehende Vergütungsansprüche ausgezahlt.
Änderungen des Vergütungsmodells und Bestandsschutz
14.1 Unveränderlichkeit der Stufenposition
Die einem Sub bei der Freischaltung zugewiesene Registrierungsnummer und die daraus resultierende Stufenzugehörigkeit sind dauerhaft und unwiderruflich. Sub50 verpflichtet sich, die Stufenposition eines Sub auch bei Änderungen des Vergütungsmodells nicht zu verschlechtern.
14.2 Änderungen der Prozentsätze
Sollte Sub50 die prozentualen Anteile der Stufen anpassen, darf der Anteil keiner Stufe unter den bei Vertragsschluss des jeweiligen Sub geltenden Prozentsatz abgesenkt werden, ohne die ausdrückliche Zustimmung aller betroffenen Subs dieser Stufe eingeholt zu haben.
14.3 Sonstige Änderungen der AGB
Sub50 ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail an die hinterlegte Adresse des Nutzers mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer einer Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gilt die Änderung als akzeptiert. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen. Das Widerspruchsrecht begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht für Änderungen, die den Bestandsschutz nach § 14.1 nicht berühren.
Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Sub50 erfolgt ausschließlich im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie den übrigen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Einzelheiten zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Datenerhebung sowie zu den Rechten der Nutzer (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) entnehmen Sie bitte der gesonderten Datenschutzerklärung von Sub50.de.
Sub50 verarbeitet Nutzerdaten auf Grundlage der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO) sowie auf Grundlage berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder der Nutzer ausdrücklich zugestimmt hat.
Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Handelsgesetzbuchs (HGB) finden Anwendung. Zwingende Schutzvorschriften des Landes, in dem ein Nutzer seinen Sitz hat, bleiben unberührt, sofern diese zwingend anwendbar sind.
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Nutzungsvertrag mit Sub50 wird als ausschließlicher Gerichtsstand [Sitz der Sub50.de UG] vereinbart, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sub50 ist berechtigt, den Nutzer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Sub50 ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da sich die Plattform ausschließlich an Unternehmer richtet.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Stand dieser AGB: Mai 2026
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich an: legal@sub50.de
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